Geständnis-2 = Ausbeutung

Hartz-IV-Empfänger ausbeuten Bei den Arbeitslosen gehe ich anders vor: ich verspreche Ihnen die Zahlung ebenfalls erst nach Abgabe und argumentiere dann mit der von ihnen ausgestellten Rechnung, die mir für die Überweisung des Betrages fehlt. Dazu brauche ich gar keinen Rechtsanwalt: ich kann den „illegal schwarz Jobbenden“, sollten sie mißmutig werden, schon selber klar machen, … Geständnis-2 = Ausbeutung weiterlesen