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Geständnis-2 = Ausbeutung

Hartz-IV-Empfänger ausbeuten

Bei den Arbeitslosen gehe ich anders vor: ich verspreche Ihnen die Zahlung ebenfalls erst nach Abgabe und argumentiere dann mit der von ihnen ausgestellten Rechnung, die mir für die Überweisung des Betrages fehlt.

Dazu brauche ich gar keinen Rechtsanwalt: ich kann den „illegal schwarz Jobbenden“, sollten sie mißmutig werden, schon selber klar machen, dass sie sich doch ihr Geld beim Arbeitsamt holen können – oder dass ich das Arbeitsamt informiere. Natürlich locke ich sie zuvor mit einem Betrag, der sich ein wenig als Zusatzverdienst lohnt, aber für den es sich nicht lohnt, seine Sozialbezüge aufs Spiel zu setzen.

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